Ein paar offene Worte

Ein paar offene Worte

Versicherer und auch Versicherungsvermittler haben sicher nicht den besten Ruf. Wir möchten deshalb an dieser Stelle ein paar grundsätzliche Gedanken und Erfahrungen wiedergeben.

Tatsache ist, dass Ihr Geld sicher von allen Versicherern gern genommen wird. Ob Ihr Geld gut angelegt wurde und ob der Versicherer auch das einhält, was vor Vertragsabschluss versprochen wurde, zeigt sich meist erst zu einem späteren Zeitpunkt (oft erst beim Schadenfall).

Richtig ist aber auch, dass viele Kunden vor einem Vertragsabschluss viele Bausteine und Klauseln als überflüssig ansehen, insbesondere wenn diese Einschlüsse mit einer höheren Prämie verbunden sind. Umgekehrt ließt man aber auch oft in Medienberichten, in denen der Versicherer an den „Pranger“ gestellt wird, dass der um sein Recht kämpfende Kunde doch alles abgeschlossen und nur der Vermittler ihn nicht richtig beraten hätte. Die böse Versicherung will mal wieder nicht zahlen und der Kunde ist der Leidtragende, weil er nicht richtig informiert wurde. Der Abschluss ist dabei oft 10 oder 15 Jahre her, trotzdem klingt der Wortlaut noch im Ohr.

Zum Thema: Flut-Katastrophe im Ahrtal gab es zum Beispiel folgenden Medieninhalt:

Michael Bus[…] kann sich noch gut an den Besuch eines Versicherungsvertreters erinnern. „Sie brauchen keine Elementarschadenversicherung, Sie wohnen nicht in einem Hochwassergebiet“, habe dieser vor neun Jahren gesagt. (Aus einem Welt-Artikel vom 04.07.2022)

Wozu diese Einleitung?

Versicherungen haben viel mit Vertrauen zu tun und auch das bekannte „Bauchgefühl“ lässt sich sicher nicht leugnen. Wir möchten hier einfach „ungeschönt“ ein paar Einstellungen zu unserer Arbeit wiedergeben.

Versichern können Sie langsam fast alles. Ob Sie Ihr Schlauchboot gegen Hochwasser versichern wollen, Ihren E-Roller gegen Haiangriffe oder ob eine Reisekrankenversicherung für Ihren Hamster gewünscht wird, vieles wird möglich sein. Selbst eine Absicherung für „Kuhfladen-Bingo“ ist möglich. Kennen Sie nicht? Auch nicht so wichtig. Gibt es aber tatsächlich!

Eine Brillenversicherung, eine Handyversicherung, eine Krankenversicherung für Ihr Kaninchen oder ähnliche Versicherungen sind – unserer Meinung nach – oft nicht erforderlich. Wir haben deshalb auch die Einstellung, dass Sie die Versicherungen abschließen sollten, die Sie für die Absicherung Ihrer Existenz benötigen. Das ist eigentlich auch der Grundgedanke einer Versicherung.

Selbst eine Glasversicherung ist in vielen Fällen nicht zwingend erforderlich. Von der ersparten Prämie innerhalb von fünf oder zehn Jahren können Sie häufig auch eine neue Glasscheibe selbst bezahlen. Ihre Existenz wird dadurch wohl kaum bedroht. Schaufensterscheiben, große Terrassentüren, schwer zugängliche Panoramafenster oder Scheiben in Gemeinschaftsräumen können natürlich Gründe für eine Glasversicherung sein.

Wir werden Ihnen deshalb auch nicht alle möglichen Versicherungen anbieten und empfehlen. Unser Bestreben ist, dass Sie nur die für Sie wichtigen Versicherungen haben. Von dem gesparten Geld der unnötigen Versicherungen können Sie auch einige Bagatellschäden selbst bezahlen.

Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?

  • Brauchen Sie eine Haftpflichtversicherung, wenn Sie versehentlich die Hose des Nachbarn bei einem Grillabend beschmutzt haben?
  • Muss die kleine Handwerkerrechnung über 350,- € für einen kleinen Leitungswasserschaden im Keller über Ihre Gebäudeversicherung abgerechnet werden?
  • War die Vase, die Sie bei Ihrer Freundin versehentlich vom Tisch gerissen haben und die zerbrochen ist so teuer, dass eine Regulierung über Ihre Haftpflichtversicherung erfolgen muss?
  • Muss das einfache Radio, das durch einen Überspannungsschaden kaputt gegangen ist, unbedingt ein Fall für die Versicherung werden?
  • Beheben Sie als Handwerker nicht selbst schnell und unbürokratisch mal einen kleineren beim Kunden verursachten Schaden, damit er zufrieden ist?

Insbesondere diese Bagatellschäden führen doch oft zu einer Unzufriedenheit und zu Missverständnissen. Es ist kein Muss, wir empfehlen jedoch häufig die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung. Im Kfz-Bereich ist dies bekannt und weit verbreitet. Sie sparen Prämie und ärgern sich nicht über die Versicherung, weil der Schaden nicht akzeptiert wird, Belege fehlen oder die Versicherung statt 90,- EURO nur 70,- EURO erstattet. Alle Beteiligten sind „entspannter“ wenn diese Kleinschäden keine Regulierungsfälle für die Versicherung werden. Und auch wir sind glücklich, wenn Ihre Unzufriedenheit über die Bearbeitung eines Bagatellschadens nicht auf unserem Tisch landet.

Auch im gewerblichen Bereich führen Selbstbeteiligungen zum Teil zu hohen Prämienersparnissen. Zahlen Sie Jahr für Jahr hohe Versicherungsprämien, obwohl Sie vielleicht mit einer vereinbarten Selbstbeteiligung viel Geld sparen könnten?

Wenn Sie dann noch zwei oder drei Bagatellschäden gemeldet haben, muss in vielen Fällen schon das Thema Beitragszuschlag oder Vertragskündigung besprochen werden. Der Abschluss bei einem anderen Versicherer kann dann schon problematisch werden.

Mit einer vereinbarten Selbstbeteiligung haben Sie meist eine günstige Versicherungsprämie, die so oft auch längerfristig erhalten bleibt. Und wenn es wirklich mal darauf ankommt, dass die Versicherung für einen erheblichen Schaden aufkommen muss, dann haben Sie einen unbelasteten Vertrag.

An den wichtigen Vertragsinhalten nicht sparen

Umgekehrt sollten Sie aber auch den bestmöglichen Versicherungsschutz wählen, damit in einem Schadenfall – der wirklich zu einem finanziellen Problem werden kann – nicht unzählige negative Klauseln in Ihrem Vertrag entdeckt werden.

Wir halten deshalb einige Bausteine in einem Vertrag für zwingend erforderlich, soweit der Einschluss (je nach Sparte) möglich ist. Dazu nachfolgende Begriffe, die sich (je nach betreffender Versicherung) in Ihrem Versicherungsschutz wiederfinden sollten:

  • Unbenannte Gefahren oder Allgefahrendeckung
  • Besserstellungsgarantie
  • Elementarschäden für Starkregen und Ausuferung von Gewässern (mit Verzicht auf Rückstauklappe)
  • Verzicht auf den Einwand „grobe Fahrlässigkeit“
  • Forderungsausfallversicherung
  • Gefälligkeitsleistungen
  • Schäden durch deliktunfähige Kinder

Diese Aufstellung soll Sie lediglich sensibel machen, welche Unterschiede in den einzelnen Verträgen möglich sind.

So können Sie sicher sein, dass Sie eine Versicherung an Ihrer Seite haben, die sich um die Schadenregulierung kümmert, wenn es um einen wirklich großen Schaden geht, den Sie selbst nicht stemmen wollen oder auch nicht stemmen können.

Wir halten es deshalb beispielsweise auch nicht für sinnvoll, wegen fünf oder zehn Euro den Leistungsumfang einer Privat-Haftpflichtversicherung einzugrenzen. Die unzähligen Einschlüsse und Klauseln können Sie alle nicht einzeln beachten. Im Schadenfall genau die Lücke zu treffen, die dann nicht die Grundlage in Ihrem Vertrag ist, wird nicht schwer fallen. Und dann vielleicht zehn Euro gespart? Eine Privat-Haftpflichtversicherung mit einem günstigen Beitrag und umfangreichen Leistungen sollte das Ergebnis sein.

Versichern Sie das, was Sie wirklich brauchen und das dann aber richtig und umfangreich!

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