Todesfallversicherung

Todesfallabsicherung

Risikolebensversicherung

Mit dem Tod setzt sich niemand gern auseinander. Wer andere zu versorgen hat (Kinder, Partner, Angehörige), sollte die möglichen finanziellen Folgen bedenken.

Die Risiko-Lebensversicherung zahlt im Todesfall unabhängig von der Laufzeit und der Höhe der eingezahlten Beiträge die vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen oder die bei Vertragsabschluss angegebenen Personen aus.

Erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten drohen, wenn der Ernährer einer jungen Familie ausfällt. Die gesetzlichen Rentenansprüche in der Hinterbliebenenversorgung sind relativ gering, wenn der Verstorbene noch keine langen Versicherungszeiten zurückgelegt oder bisher nur wenig eingezahlt hat. Witwen- und Waisenrenten reichen selten aus, um die Familie nach dem Tod eines Elternteils zu versorgen. Insbesondere eine evtl. Baufinanzierung sollten Sie mit einer Risikolebensversicherung absichern. Im Ernstfall können Ihre Angehörigen dieses Darlehen dann mit der Versicherungsleistung der Risikolebensversicherung tilgen.

Im Gegensatz zu einer Kapitallebensversicherung zahlt die Risikolebensversicherung nur, wenn die versicherte Person während der Laufzeit stirbt. Deshalb sind Risikolebensversicherungen auch erheblich günstiger als Policen mit Kapitalansammlung. Schon mit der ersten Beitragszahlung ist Ihre Familie abgesichert. Da es sich um eine reine Todesfallabsicherung handelt, wird zum Ablauf des Vertrages meist auch kein Kapital fällig.

Einige Versicherungsgesellschaften bieten auch Risikolebensversicherungen auf verbundene Leben an. Eine Risikolebensversicherung auf verbundene Leben versichert zwei oder mehrere Personen in einem einzigen Vertrag. Stirbt einer der Versicherten, wird die Todesfallleistung an den oder die Überlebenden ausgezahlt. Dies kann vor allem für Eheleute sinnvoll sein – aber auch für Geschäftspartner, die ein gemeinsames Unternehmen betreiben, damit gemeinsam eingegangene finanzielle Verpflichtungen nach dem Tod des (Geschäfts-) Partners getilgt werden können, ohne dass der Verbleibende in finanzielle Schwierigkeiten gerät.

Nehmen Sie hier einfach Kontakt zu uns auf oder teilen Sie uns Ihre Wünsche mit. Wir werden uns kurzfristig um Ihr Anliegen kümmern oder uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

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Sterbegeldversicherung

Das früher durch den Staat fällige Sterbegeld wurde im Jahr 2004 abgeschafft. Deshalb muss heutzutage jeder Mensch für die finanzielle Absicherung seiner eigenen Beerdigung oder die Kosten für die Bestattung seiner Angehörigen selber aufkommen. Wer mit einer Sterbegeldversicherung für die Bestattungskosten vorsorgt, entlastet seine Angehörigen.

Was bedeutet Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung?

Versicherer bieten häufig verschiedene Varianten der Sterbegeldversicherung an, um auf die persönlichen Lebensumstände von Versicherungsnehmern einzugehen. Unter der Produktvielfalt gibt es Sterbegeldversicherungen, die im Zusammenhang mit Gesundheitsfragen stehen. Bei dieser Variante müssen zum Beispiel Angaben zu Vorerkrankungen gemacht werden. Das führt oft zu Problemen beim Vertragsabschluss. Deshalb bieten Versicherer auch Sterbegeldversicherungen ohne Gesundheitsprüfung an, die an Höchstgrenzen gebunden sind. Außerdem gibt es bei diesen Tarifvarianten eine Wartezeit (meist 18, 24 oder 36 Monate).

Optional haben Sie die Möglichkeit, hier weitere Informationen zu erhalten, Prämien zu berechnen und – wenn gewünscht – auch direkt den gewählten Versicherungsschutz zu beantragen. Dafür stellen wir Ihnen den Tarifrechner des Versicherers „SOLIDAR“ zur Verfügung.


        SOLIDAR        


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