Tierhalterhaftpflicht-Vers. (Hund u. Pferd)

Tierhalterhaftpflicht-Versicherung

Als Halter eines Tieres (zum Beispiel Hund oder Pferd) haften Sie für Schäden, die das Tier verursacht, auch wenn Sie selbst keine Schuld trifft. Allein die Tatsache, dass Sie dieses Tier besitzen genügt, damit Sie haftbar gemacht werden können. Dies fällt unter den Bestand der Gefährdungshaftung.

Die Tierhalterhaftpflicht ist für jeden privaten Tierbesitzer eine zwingende Notwendigkeit, denn Sie haften in unbegrenzter Höhe für Ihr Tier. In einigen Bundesländern – dazu zählen Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein – ist eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung sogar Pflicht.

Kleintiere oft in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert

Eine spezielle Haftpflichtversicherung für Kleintiere wie Katzen, Wellensittiche oder Meerschweinchen ist meist überflüssig. Sie sind oft in der Privathaftpflichtversicherung der Halter mitversichert. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen schafft hier Klarheit.

Wer Reptilien wie Schlangen, Spinnen oder Skorpione in Terrarien hält, sollte genau prüfen, ob diese Tiere im gewählten Tarif der Privathaftpflicht eingeschlossen sind. Evtl. sollten Sie einen Tarifwechsel oder einen Wechsel zu einem Versicherer vornehmen, bei dem Risiken durch diese Tiere mitversichert sind.

Wer ist versichert?

Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und zwar in Ihrer Eigenschaft als Tierhalter. Hierbei gilt zu bedenken, dass jedes Tier versichert werden muss. Wenn ein neues Tier hinzukommt und Sie bereits eine Tierhalterhaftpflicht haben, sollten Sie dies Ihrer Versicherung so früh wie möglich mitteilen.

Was ist versichert?

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung zahlt eine Entschädigung an Dritte, wenn dessen Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind. Es ist ebenfalls die Aufgabe Ihrer Versicherung zu prüfen, ob Sie überhaupt verpflichtet sind Schadensersatz zu leisten. Unbegründete Ansprüche werden von der Versicherung abgewehrt.

Hundehalter sollten beim Abschluss neben dem Preis unbedingt auf Leistungen wie Deck-, Welpen- und Auslandsschutz sowie die Absicherung von Mietsachschäden achten. Auch sollten Kosten übernommen werden, wenn der Hund jemanden – zum Beispiel durch einen Biss – unter Aufsicht eines Hundesitters verletzt.

Optional haben Sie die Möglichkeit, hier weitere Informationen zu erhalten, Prämien zu berechnen und – wenn gewünscht – auch direkt den gewählten Versicherungsschutz zu beantragen. Dafür stellen wir Ihnen die Tarifrechner der Versicherer „Die Haftpflichtkasse“ und „VHV“ zur Verfügung (für Hunde und Pferde).

Die Haftpflichtkasse

            VHV            


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