Hausratversicherung

Hausratversicherung

Einbrecher kündigen ihren Besuch selten an. Auch ein Wasserschaden kommt fast immer unverhofft. Schützen Sie sich vor großen unerwarteten Belastungen. Die Hausratversicherung umfasst Ihr gesamtes Eigentum, das sich in Ihren Wohnräumen und allen dazugehörigen Räumen befindet.

Die Hausratversicherung sichert Ihr Eigentum gegen Schäden durch Brand, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Sturm, Hagel und Leitungswasseraustritt ab. Im Versicherungsfall ist Ihr gesamter Hausrat geschützt. Die Hausratversicherung ersetzt Ihnen den Wiederbeschaffungspreis der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände.

Auf Wunsch können Sie auch zusätzliche Tarifbausteine wählen, mit denen Sie z. B. teure Fahrräder besonders absichern oder Ihren Schutz um eine Glasversicherung erweitern.

Bei der Wahl der passenden Hausratversicherung sollten Sie nachfolgende Inhalte unbedingt berücksichtigen:

  • Insbesondere empfehlen wir den Einschluss von „Unbenannten Gefahren„, damit Sie auch gegen Schäden abgesichert sind, die nicht nur durch die üblichen versicherten Gefahren entstanden sind. Über „Unbenannte Gefahren“ ist praktisch alles versichert, was in den Bedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Schnell stellt man leider fest, dass es vielfältige Schäden gibt, die allein deshalb abgelehnt werden, weil keine versicherte Gefahr zutreffend ist. „Unbenannte Gefahren“ erweitern den Versicherungsschutz deshalb erheblich.
  • Die Hausratversicherung für Ihre Wohnung in einem Einfamilien- oder Reihenhaus sollte in jedem Fall auch den Schutz gegen Elementarschäden beinhalten. So, wie in der Gebäudeversicherung, ist Ihr Hausrat dann auch gegen Überschwemmungsschäden abgesichert. Bei Wohnungen innerhalb eines Mehrfamilienhauses sollte individuell geklärt werden, ob der Einschluss erforderlich und sinnvoll ist.
  • Wichtig ist auch, eine Versicherung zu wählen, die auf den Einwand „grobe Fahrlässigkeit“ verzichtet. Schnell kann der Versicherer die Leistung kürzen oder je nach Schwere zu 100% ablehnen, wenn Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.

Optional haben Sie die Möglichkeit, hier weitere Informationen zu erhalten, Prämien zu berechnen und – wenn gewünscht – auch direkt den gewählten Versicherungsschutz zu beantragen. Dafür stellen wir Ihnen die Tarifrechner der Versicherer „Die Haftpflichtkasse“ und „VHV“ zur Verfügung.

Die Haftpflichtkasse

            VHV            


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